Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bocholter Spieleverleih
Artikel 1: Allgemein
1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht akzeptiert, außer wenn diese durch den Vermieter ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Die folgenden Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte.
1.2. Bocholter Spieleverleih führt die Dienstleistungen entsprechend der hier genannten Bedingungen und der aktuell gültigen Preise die Sie der Website entnehmen können aus.
Artikel 2: Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kaufverträge und Mietverträge zwischen dem Auftraggeber und Bocholter Spieleverleih als Auftragnehmer sowie einbezogenen Dritten. Die Bedingungen gelten auch für Vereinbarungen über die Ausführung und Annahme von Arbeiten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie einbezogenen Dritten.
2.2. Änderungen und Abweichungen dieser Bedingungen und der Vereinbarungen zwischen Bocholter Spieleverleih und dem Auftraggeber gelten nur, wenn diese zwischen Auftraggeber und Bocholter Spieleverleih schriftlich bestätigt wurden.
2.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht für die vertraglichen Beziehungen zwischen Bocholter Spieleverleih und Auftraggeber.
Artikel 3: Zustandekommen des Vertrages
3.1. Die Inhalte der Anzeigen von Bocholter Spieleverleih sind unverbindlich und als Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber zu sehen.
3.2. Der Vertrag ist nur dann zustande gekommen, wenn Bocholter Spieleverleih die Vereinbarungen schriftlich bestätigt, eine Rechnung an den Auftraggeber versendet oder mit der Ausführung des Auftrages bereits begonnen hat.
3.3. Zusätze und Änderungen des Angebots sind erst dann gültig, wenn Bocholter Spieleverleih diese schriftlich bestätigt.
3.4. Wenn diese Änderungen zu Erhöhung oder Verminderung des Angebotspreises führen, müssen diese Preisänderungen schriftlich durch beide Parteien bestätigt werden.
3.5. Der Auftraggeber kann sich nicht auf ein Angebot berufen, wenn Bocholter Spieleverleih offensichtlich über dessen Inhalt im Irrtum war und der Auftraggeber dies hätte erkennen können.
3.6. Zusätze, Änderungen und jegliche Absprachen sind erst dann gültig, wenn diese von beiden Parteien schriftlich bestätigt wurden.
Artikel 4: Ausführung des Auftrags
4.1. Bocholter Spieleverleih verpflichtet sich, dem Auftraggeber den Mietgegenstand gemäß Vereinbarung über Beschreibung, Qualität und Menge für den vereinbarten Zeitraum gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu überlassen.
4.2. Bocholter Spieleverleih hat das Recht bestimmte Dienstleistungen durch Dritte verrichten zu lassen, wenn die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages dies verlangt.
4.3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle benötigten Voraussetzungen für die Ausführung des Auftrages gegeben sind. Findet die Bereitstellung der benötigten Voraussetzungen durch den Auftraggeber nicht statt, behält Bocholter Spieleverleih sich das Recht vor, die Vorbereitungen für die Ausführung des Auftrages und die Ausführung des Auftrages selber zu unterbrechen oder abzubrechen. Der entstandene Schaden durch Unterbrechung oder Abbruch der Ausführung des Auftrages muss durch den Auftraggeber ersetzt werden.
4.4. Werden für die Ausführung des Auftrages aus rechtlichen Gründen Genehmigungen oder Zulassungen durch Dritte benötigt, sind diese durch den Auftraggeber auf seine Kosten rechtzeitig vor der Lieferung einzuholen. Kann die Ausführung des Auftrages nicht oder nur teilweise stattfinden, mangels benötigter Genehmigungen oder Zulassungen durch Dritte, bleibt die Zahlungsverpflichtung laut Vertrag unangetastet bestehen.
4.5. Ist als Mietgegenstand eine Lautsprecheranlage (Bluetooth Soundbox) bestimmt, übernimmt Bocholter Spieleverleih keine Haftung für die Klangqualität, wenn der Auftraggeber eigene Geräte, z.B. Laptop, Mikrofon usw. anschließt. Der Auftraggeber kann keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen Bocholter Spieleverleih stellen, bei nicht ordnungsgemäßem Funktionieren des Mietgegenstandes wenn die Geräte, die durch den Auftraggeber gestellt werden, die ordnungsgemäße Funktionalität des Mietgegenstandes einschränken.
4.6. Bei Lieferung, falls angebotenen Auf- und Abbau muss der Auftraggeber stets an der vereinbarten Lieferadresse anwesend sein.
4.7. Bocholter Spieleverleih muss den Auftrag unmittelbar nach Ankunft und ohne Hindernisse an der Lieferadresse ausführen können. Der Auftraggeber muss die Gegebenheiten und Eigenschaften des Bestimmungsortes des Mietgegenstandes zum Zeitpunkt des Auf- und Abbaus kennen.
4.8. Benötigt der Mietgegenstand eine Stromversorgung, hat der Auftraggeber für die Bereitstellung von Strom am Bestimmungsort des Mietgegenstandes Sorge zu tragen.
4.9. Wird diesen Bestimmungen durch den Auftraggeber nicht nachgekommen, fallen zusätzliche Kosten an.
Artikel 5: Preise
Wenn nicht in Preisangeboten auf der Website, Angeboten oder anderen Formen von Auftragsbestätigungen anders angegeben, sind alle durch Bocholter Spieleverleih angebotenen Preise ohne Mehrwertsteuer und / oder anderen Gebühren, die bei Auftragsausführung anfallen, zu verstehen.
Artikel 6: Bezahlung
Wenn im Angebot oder auf dem Mietvertrag / Rechnung nicht anders bestimmt, beträgt das Zahlungsziel den gleichen Tag der eigenen Abholung der Spielgeräte / Equipment per Pay Pal oder Bar oder bei Anlieferung der Mietgeräte.
Artikel 7: Vermietung
7.1. Bocholter Spieleverleih ist während der Ausführung des Auftrages nicht verantwortlich für Beschädigungen und Verlust von persönlichem Eigentum und für körperliche Schäden der anwesenden Personen und Teilnehmer.
7.2. Die Mietgegenstände bleiben Eigentum von Bocholter Spieleverleih und dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht an Dritte weiter vermietet oder ausgeliehen werden.
7.3. Im Fall der Vermietung des Mietgegenstandes ohne Betreuung durch Personal des Auftragnehmers muss der Auftraggeber vor der Ingebrauchnahme des Mietgegenstandes diesen auf Mängel und Schäden überprüfen. Festgestellte Mängel und Schäden müssen durch den Auftraggeber unverzüglich und vor der Inbetriebnahme des Mietgegenstandes schriftlich an Bocholter Spieleverleih gemeldet werden. Hierzu bitte per Mail an [email protected]
7.4. Vor der Inbetriebnahme des Mietgegenstandes muss dieser durch den Auftraggeber sicher aufgestelllt oder befestigt werden, sodass Gefahren durch Umstürzen etc. vermieden werden.
7.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Mietgegenstand bestimmungsgemäß einzusetzen, diesen ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln und diesen vor Überbeanspruchung und dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Gebrauchsanweisung / Spielanleitung des Mietgegenstandes bei dessen Nutzung zu beachten und über die Gebrauchsvorschriften, Sicherheitsvorschriften und die Spielregeln des Mietgegenstandes im Zeitpunkt der Abholung durch den Auftraggeber oder bei Lieferung / Aufbau durch den Auftragnehmer zu kennen. Schäden am Mietgegenstand oder an Dritten durch den fehlerhaften Gebrauch des Mietgegenstandes sind dem Auftraggeber zuzurechnen. Der Mietgegenstand muss im selben Zustand an Bocholter Spieleverleih zurück gegeben werden, in dem der Auftraggeber diesen empfangen hat.
7.6. An dem Mietgegenstand dürfen ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung durch Bocholter Spieleverleih keine Veränderungen, wie z.B. streichen, beschriften, sägen, bekleben usw. durchgeführt werden. Führt der Auftraggeber ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung durch Bocholter Spieleverleih Veränderungen am Mietgegenstand durch werden dem Auftraggeber die Kosten des Schadens in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber muss die entstandenen Kosten unverzüglich ersetzen. Ist die Funktionalität des Mietgegenstandes durch die Veränderung des Mietgegenstandes durch den Auftraggeber nicht mehr oder nur noch teilweise gegeben, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Minderung des Mietbetrages.
7.7. Ist der Mietgegenstand für einen Tag vermietet, muss der Auftraggeber den Mietgegenstand noch am selben Tag zurück bringen es sei denn, es besteht eine abweichende, schriftliche Vereinbarung. Bei längerem Gebrauch als dem vereinbarten Zeitraum, werden zusätzliche Mietkosten in Rechnung gestellt. Der Mietzeitraum kann nur durch ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers verlängert werden.
7.8. Treten Wetterumstände ein, bei denen der Gebrauch des Mietgegenstandes für Nutzer und eventuelle Betreuer, nicht wie vorhergesehen möglich ist, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadensersatz und Bocholter Spieleverleih kann nicht für entstehenden Schaden des Auftraggebers verantwortlich gemacht werden. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt bestehen, unabhängig von den Wetterumständen während des Mietzeitraumes.
Artikel 8: Verweigerung und Auflösung des Vertrages
8.1. Bocholter Spieleverleih behält sich das Recht vor, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang zu verweigern oder aufzulösen.
8.2. Der Auftraggeber kann einen Auftrag schriftlich annullieren und ist dann verpflichtet die anfallenden Annullierungskosten zu tragen. Die Annullierungskosten sind abhängig von der Zeit zwischen Annullierung und Ausführung des Auftrages:
- Wird der Auftrag innerhalb von 48 Stunden nach Erteilung des Auftrages annulliert, fallen keine Annullierungskosten an.
- Wird der Auftrag nach 48 Stunden nach Erteilung des Auftrages annulliert, werden dem Auftraggeber 25% der Rechnungssumme, des Mietgegenstandes in Rechnung gestellt.
8.3. Muss die Ausführung eines Auftrages unterbrochen oder abgebrochen werden durch einen Fehler des Auftraggebers mangels Genehmigung oder anderer Zustimmung durch Dritte u.a. auch wegen Gema-Rechten, für die jederzeit der Auftraggeber die Verantwortung trägt, muss der Auftraggeber unverzüglich den Rechnungsbetrag zuzüglich 25 % bezahlen. Dies ist der Ersatz für eventuellen Schaden, der für Bocholter Spieleverleih durch diese Handlungen entstehen kann.
8.4. Wird der Mietgegenstand am vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt oder ist bei Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt niemand anwesend, wird die Lieferung nicht ausgeführt. Der Rechnungsbetrag wird trotz dessen in voller Höhe in Rechnung gestellt, so als ob die Lieferung wie vereinbart erfolgt wäre.
Artikel 9: Preisanpassung
Bocholter Spieleverleih behält sich das Recht vor Preise zwischenzeitlich zu verändern. Der Auftraggeber hat das Recht, für am Zeitpunkt der Preisveränderung vertraglich bereits vereinbarte Preise, innerhalb von drei Tagen, nach Bekanntmachung der Preisveränderung, bereits bestätigte Aufträge aufzulösen.
Artikel 10: Haftung
10.1. Die Benutzung des Mietgegenstandes geschieht auf Risiko des Auftraggebers. Bocholter Spieleverleih ist außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht haftbar für Folge-, Betriebs-, Verletzungs- und Körperschäden des Auftraggebers, seines Personals oder Dritten, die als Folge eines Defekts des Mietgegenstandes während der Mietperiode auftreten.
10.2. Der Auftraggeber muss Bocholter Spieleverleih von jeglichem Anspruch von Dritten aus Schaden an Personen oder Gegenständen in Folge eines Defektes des Mietgegenstandes freistellen.
10.3. Im Falle der Beschädigung oder des Verschwindens des Mietgegenstandes oder eines Teils des Mietgegenstandes, haftet der Auftraggeber für den damit verbundenen Schaden.
10.4. Schäden am Mietgegenstand, wodurch dieser unbrauchbar wird, muss auf Basis des Neuwertes innerhalb von 2 Wochen ersetzt werden. Findet der Ersatz des Schadens nicht innerhalb von zwei Wochen statt, behält sich Bocholter Spieleverleih das Recht vor den erlittenen Einkommensverlust in Rechnung zu stellen.
10.5. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Verankerung oder Befestigung des Mietgegenstandes verantwortlich. Bei Sturm und starkem Wind oder Unwetter muss der Mietgegenstand unverzüglich abgebaut werden und kann nicht verwendet werden
Artikel 11: Ansprüche
Ist ein Auftraggeber nach Ausführung des Auftrages nicht zufrieden, kann dieser innerhalb von 5 Werktagen eine Beschwerde an Bocholter Spieleverleih richten. Ist die Beschwerde begründet, wird dem Auftraggeber ein Teil seiner Kosten erstattet. Ansprüche des Auftraggebers können nur gestellt werden, wenn die Bezahlung bereits erfolgt ist und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingehalten wurden.
Artikel 12: GEMA-Rechte
Kommen bei der Ausführung eines Auftrages Gema-Rechte oder andere Rechte intellektuellen Eigentums zum tragen, verpflichtet sich der Auftraggeber, die entsprechenden Genehmigungen einzuholen und die Kosten hierfür zu tragen.
Artikel 13: Auflösung des Vertrags
13.1. Bocholter Spieleverleih hat das Recht ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zutreten, wenn der Auftraggeber einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht zeitig, oder nicht ordnungsgemäß nach kommt, er insolvent ist, sein Vermögen zwangsverwaltet oder beschlagnahmt wird oder der Auftraggeber nicht mehr selber über sein Vermögen bestimmen kann. Bocholter Spieleverleih kann trotz Vertragsrücktritt anfallende Kosten, Zinsen und Schadensersatz vom Auftraggeber fordern.
13.2. Bocholter Spieleverleih kann den Vertrag schriftlich kündigen oder die Ausführung des Auftrages aufschieben, wenn nach Vertragsabschluss durch Bocholter Spieleverleih Umstände zur Kenntnis genommen werden, die vermuten lassen, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird oder wenn bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung vereinbart wurde, die nicht oder nur teilweise erfüllt wird.
13.3. Ist die Ausführung des Vertrages nur mit außerordentlich hohen, unrealistischen Aufwänden oder Kosten bezüglich Material und/oder Personen möglich, kann Bocholter Spieleverleih vom Vertrag zurück treten.